Wiki der Abteilung Campus Management

Technische Informationen zur Umsetzung EPPSG (Studierenden-Energiepreispauschalengesetz) an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

In diesem Artikel erfahren Sie

  • Wie die Universität Freiburg (UFR) ihre Zuarbeit zum Thema 200 EUR Energiepreispauschale für Studierende technisch umsetzt
  • Welche Fallgruppen an der UFR bei der EPPSG-Umsetzung technisch unterschieden werden
  • Welche Information in welchen Phasen in HISinOne-Portlets oder PDF-Dokumenten bereitgestellt werden
  • Welche Möglichkeiten für einen Datenvergleich HISinOne vs. Nutzerkonto Bund (BundID) bestehen

Wichtig: Sie finden hier primäre technische Hintergrundinformation. Sobald die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg eine Informationsseite für die Studierenden bereitgestellt hat, werden wir diese hier verlinken..

Auch hilfreich








Hinweise

Die Informationen auf dieser Seite sind noch nicht final. Die Seite wird mit fortschreitender Klärung der Prozesse aktualisiert.

Wir verwenden nachfolgend die Begriffe „Zugangscode“ und „PIN“, da wir im Moment davon ausgehen, dass diese Begriffe so im zentralen Portal für die Beantragung verwendet werden. Die geplante Durchführungsverordnung für Baden-Württemberg wird vermutlich die Begriffe „Zugangsschlüssel“ und „PIN“ verwenden. Im unserer Dokumentation gilt: Zugangscode = Zugangsschlüssel.

Überblick

Geplantes Verfahren (Stand 14.02.2023)

  • Die Beantragung der 200 EUR erfolgt über eine neue zentrale digitale Antragsplattform: https://einmalzahlung200.de
  • Die Hochschulen sollen dafür verschlüsselt Daten liefern, die mit einem individuellen Zugangscode für jede berechtigte Person verschlüsselt sind.

Die technische Umsetzung an der Universität Freiburg erfolgt mit dem Campus-Management-System HISinOne auf Basis des Studierenden-Energiepreispauschalengesetz - EPPSG und einer geplanten „EPPSG-Durchführungsverordnung – EPPSG-VO“ für Baden-Württemberg. Da die EPPSG-VO noch nicht verabschiedet ist, stehen derzeit noch nicht allen technischen Details endgültig fest. Folgender Ablauf ist geplant:

  • Die Universität Freiburg startet das Verfahren mit einer Informationsphase in der eventuelle Datenfehler im Vorfeld korrigiert werden sollen.
  • Die Universität Freiburg wird den Studierenden den Zugangscode in HISinOne zu Verfügung stellen, sobald wir dies dürfen.
  • Für die Nutzung der zentralen Antragsplattform benötigen die Studierenden eine BundID
  • Es wird zwei Zugangswege zur Beantragung der Pauschale auf der zentralen digitalen Antragsplattform mit der BundID geben
    • BundID mit hohem Vertrauensniveau (Online-Ausweis-Funktion, Europäische eID oder persönliches ELSTERZertifikat) + Zugangscode
    • BundID mit niedrigem Vertrauensniveau (Benutzername/Passwort) + Zugangscode + PIN
  • Je besser die gelieferten Daten der Universität zu den Daten der BundID passen, umso weniger Probleme sind bei der Beantragung zu erwarten. Nach den Informationen, die die Universität erhalten hat, müssen die Daten aus der BundID (konkret Vornamen, Nachname, Geburtsdatum) hinreichend mit den Daten übereinstimmen, die die Universität geliefert hat, damit ein Antrag gestellt werden kann. Zum Thema „hinreichend“ siehe das Kapitel zum Thema weiter unten.
  • Um den Studierenden einen Datenvergleich HISinOne/BundID anzubieten, können Studierende, die dies freiwillig nutzen möchten, ihre BundID auch in HISinOne verknüpfen. Notwendig für das Verfahren ist dies nicht. Weitere Informationen zur BundID und HISinOne finden Sie unter Personen-/Kontaktdaten: BundID.

Derzeit gehen wir technisch von drei Fallgruppen und einem Ablauf in drei Phasen aus:

Fallgruppen

Da nicht alle Studierenden berechtigt sind einen Zugangscode von der UFR zu erhalten, die am 01.12.2022 an der Universität eingeschrieben waren, haben wir technisch in HISinOne drei Fallgruppen abgebildet:

Fallgruppe 1: am 01.12.2022 eingeschrieben und UFR Zugangscode berechtigt

Betrifft die weitaus überwiegende Mehrzahl der Studierenden und immatrikulierten Promovierenden, die im Wintersemester 2022/23 an der Albert-Ludwigs-Universität eingeschrieben waren

Fallgruppe 2: am 01.12.2022 eingeschrieben aber keine Berechtigung an der UFR

Studierende, die am 01.12.2022 an der Albert-Ludwigs-Universität eingeschrieben waren, aber in eine spezielle Fallgruppe gehören, für welche die Universität Freiburg keine Zugangscodes generieren wird. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Zugangscode für die Person von einer anderen Hochschule erzeugt wird oder aus anderen Gründen kein Anspruch besteht.

Fallgruppe 3: am 01.12.2022 nicht an der UFR eingeschrieben

Studierende und Promovierende, die am 01.12.2022 nicht an der Albert-Ludwigs-Universität eingeschrieben waren. In diese Fallgruppe gehören z.B. Studierende oder Promovierende, die im Wintersemester 2022/23 immatrikuliert sind, aber erst nach dem 01.12.2022 eingeschrieben wurden. Alle nicht-immatrikulierten Lernenden fallen ebenfalls in diese Fallgruppe: Gasthörerinnen und Gasthörer, Kontaktstudierende, EPICUR-Incomings, …

Fallgruppensteuerung und Bereitstellung der Informationen erfolgt in HISinone über die Personenattribute: EPPSG-Fallgruppe, EPPSG-Stammdaten, EPPSG-Code und EPPSG-PIN.

Phasen

Aktuell gehen wir bei der technischen Umsetzung von drei Phasen aus:

Informationsphase
  • Die Universität informiert per Portlet in HISinOne alle immatrikulierten Studierenden und Promovierenden welche Fallgruppe für Sie in HISinOne technisch hinterlegt wurde.
  • Die Studierenden und Promovierenden der Fallgruppe 1 werden im gleichen Portlet aufgefordert ihre Stammdaten (Vornamen, Nachname, Geburtsdatum) zu prüfen, damit es bei der späteren Beantragung über das Portal https://www.einmalzahlung200.de unter Einsatz des Nutzerkontos Bund (BundID) zu möglichst wenig Problemen kommt. Für notwendige Datenkorrekturen werden die Studierenden auf die Funktion Service | Anträge | Änderung Personendaten in HISinOne verwiesen.
  • Die Phase beginnt, sobald die Universität die Kriterien für die Fallgruppenbestimmung endgültig festgelegt hat
  • Sie endet mit einem Datenexport der Universität zur Weiterleitung an die zuständige Stelle des Landes Baden-Württemberg. Welche Daten übermittelt werden finden sie weiter unten.
Freigabephase
  • Die Universität darf den Studierenden die Zugangscodes erst dann zu Verfügung stellen, wenn die Datenlieferung der Universität an die zuständige Stelle des Landes Baden-Württemberg erfolgt ist und Universität eine Freigabe von dort erhält.
  • Die Universität informiert per Portlet in HISinOne alle immatrikulierten Studierenden und Promovierenden der Fallgruppe 1 welche Stammdaten an die zuständige Stelle übermittelt wurden. Änderungen, die nach dem Übermittlungszeitpunkt in HISinOne vorgenommen werden, bleiben lokal bei der Universität Freiburg und werden auf https://www.einmalzahlung200.de nicht berückichtigt.
  • Der Zugangscode selbst wird in HISinOne zu diesem Zeitpunkt noch nicht angezeigt.
  • Personen der Fallgruppen 2 und 3 werden per Portlet in HISinOne informiert, dass für Sie kein Zugangscode erzeugt wurde.
  • Die Phase endet mit der Freigabe durch die zuständige Stelle des Landes Baden-Württemberg und dem Einspielen der Zugangscodes in HISinOne
Beantragungsphase
  • Die Universität informiert per Portlet in HISinOne alle immatrikulierten Studierenden und Promovierenden der Fallgruppe 1 welche Stammdaten an https://www.einmalzahlung200.de übermittelt wurden und mit welchem individuellen Zugangscode die Einmalzahlung angefordert werden kann.
  • Personen der Fallgruppe 1 mit BundID mit hohem Vertrauensniveau können die Einmalzahlung mit dem Zugangscode direkt auf https://www.einmalzahlung200.de beantragen.
  • Für den Fall, dass nur eine BundID mit niedrigem Vertrauensniveau vorhanden ist, können alle Personen der Fallgruppe 1 in HISinOne über „Mein Studium | Studienservice“ auf dem Reiter Bescheide / Bescheinigungen im Selfservice einen PIN-Brief anfordern. Mit Hilfe der Stammdaten, des Zugangscodes aus dem Portlet und der PIN aus dem PIN-Brief kann die Einmalzahlung über diesen Alternativweg auf https://www.einmalzahlung200.de beantragt werden.
  • Der PIN-Brief wird in HISinOne direkt als PDF-Datei angezeigt
  • Der PIN-Brief kann alternativ von der Sachbearbeitung im Service Center Studium für eine Person der Fallgruppe 1 angefordert werden
  • Die Erzeugung eine PIN-Briefs wird in HISinOne automatisch dokumentiert mit der Information wer den PIN-Brief wann für welche Person angefordert hat.
  • Erzeugte PIN-Briefe können jederzeit von den betroffenen Personen oder dem Service Center Studium neu im System angezeigt werden.

Zusatzangebot Datenvergleiche

Es handelt sich um Zusatzangebote der Universität Freiburg, die für die Beantragung nicht erforderlich sind. Sie sind als Unterstützungsangebote gedacht, damit die Beantragung für die Studierenden der UFR möglichst reibungslos läuft.

Datenvergleich HISinOne / BundID

In der Informationsphase und danach können Studierende, die bereits eine BundID haben, die Stammdaten aus ihrem BundID-Konto mit den Stammdaten vergleichen, die in HISinOne gespeichert sind:

  • Sofern sie dies noch nicht getan haben: Verknüpfen Sie ihre BundID mit ihrem Personendatensatz in HISinOne. Anleitung dazu unter Personen-/Kontaktdaten: BundID verknüpfen
  • Melden sie sich mit ihrer BundID an HISinOne an
  • Auf der Startseite auf den Reiter BundID wechseln. Auf Mobilgeräten in der Dropdownliste von „Informationen“ auf „BundID“ wechseln.
  • Sie sehen die Daten aus ihrem BundID-Konto und bei den Stammdaten eventuelle Abweichungen zu ihren aktuellen Daten in HISinOne
  • Eine Erläuterung zu den übertragenen Daten finden sie unter Technische Hintergrundinformationen: BundID

Wichtige Hinweise:

  • Zum Thema „hinreichende Übereinstimmung der Daten“ siehe das Kapitel zum Thema weiter unten.
  • Die BundID bietet die Möglichkeit unterschiedliche Zugänge für ein BundID-Konto zu nutzen:
    • Online-Ausweisfunktion (eID, eAT, eID-Karte)
    • ELSTER
    • Benutzername / Passwort.
  • Die übertragenen Daten aus der BundID können unterschiedlich sein, je nachdem welchen Zugang zu Ihrer BundID für die aktuelle Anmeldung in HISinOne genutzt haben. Beipiel:
    • Zugang über Online-Ausweisfunktion: zu HISinOne wird übertragen „ALBERT LUDWIG“.
    • Zugang über Benutzername / Passwort für die gleiche BundID: zu HISinOne wird übertragen „Albert Ludwig“.
  • Wir gehen davon aus, dass dies später auch bei der Anmeldung an https://einmalzahlung200.de so sein wird.

Datenvergleich von der UFR gemeldete Daten / aktuelle Daten in HISinOne

In der Freigabephase und in der Beantragungsphase für alle Studierende der Fallgruppe 1:

  • Melden sie sich an HISinOne an
  • Im Portlet, dass Sie schon aus der Informationsphase kennen, werden eventuelle Abweichungen angezeigt.

Nach der Datenlieferung können fehlerhafte Daten weiterhin in HISinOne korrigiert werden. Eine Korrektur auf der zentralen Plattform zur Beantragung ist aber im bundesweiten Verfahren nicht vorgesehen.

Datenvergleich von der UFR gemeldete Daten / BundID

In der Freigabephase und in der Beantragungsphase können alle Studierenden der Fallgruppe 1, die bereits eine BundID haben, die Stammdaten aus ihrer BundID mit den Stammdaten vergleichen, die die UFR über die zuständige Stelle des Landes für die zentrale Plattform geliefert hat.

  • Sofern sie dies noch nicht getan haben: Verknüpfen Sie ihre BundID mit ihrem Personendatensatz in HISinOne. Anleitung dazu unter Personen-/Kontaktdaten: BundID verknüpfen
  • Melden sie sich mit ihrer BundID an HISinOne an
  • Im Portlet, dass Sie schon aus der Informationsphase kennen, werden eventuelle Abweichungen angezeigt.

Beachten sie bitte auch die Hinweise im Kapitel „Datenvergleich von der UFR gemeldete Daten / BundID“. Nach der Datenlieferung (Freigabephase und Beantragungsphase) können fehlerhafte Daten weiterhin in HISinOne korrigiert werden. Eine Korrektur auf der zentralen Plattform zur Beantragung ist aber im bundesweiten Verfahren nicht vorgesehen.

"Hinreichende" Übereinstimmung der gelieferten Daten

Je besser die gelieferten Daten der Universität zu den Daten der BundID passen, umso weniger Probleme sind bei der Beantragung zu erwarten. Nach den Informationen, die die Universität erhalten hat, müssen die Daten aus der BundID (konkret Vornamen, Nachname, Geburtsdatum) hinreichend mit den Daten übereinstimmen, die die Universität geliefert hat, damit ein Antrag gestellt werden kann.

Aktuell liegen uns noch keine gesicherten Informationen oder Erfahrungen vor was „hinreichend“ bedeutet. Entsprechend aktueller IT-Standards davon aus, dass folgende Konstellationen „hinreichend“ sein sollten:

  • Abweichung nur bei Groß/Kleinschreibung (z.B. HISinOne „Albert Ludwig“, BundID mit Personalausweis „ALBERT LUDWIG“)
  • Universität hat nur einen Vornamen geliefert, im BundID-Konto sind mehrere Vornamen gespeichert (z.B. HISinOne „Albert“, BundID „Albert Ludwig“)
  • Albert versus Albèrt? Wir wissen es nicht.

Aus einer Quelle haben wir erfahren, dass drei von vier Kriterien übereinstimmen müssen, damit ein Antrag gestellt werden kann. Gilt vermutlich für die Variante ohne PIN. Wenn wir annehmen, dass mit vier Kriterien gemeint ist: Vorname, Nachname, Geburtsdatum, HASH des Zugangschlüssels und wir weiter davon ausgehen, dass Abweichung nur bei Groß/Kleinschreibung nicht als Abweichung gelten, sollten folgende Fälle unkritisch sein:

  • Abweichungen nur bei den Vornamen (z.B. HISinOne „Bob“, BundID „Robert“)
  • Abweichungen nur bei Nachname (z.B. HISinOne „Müller“, BundID „Meyer“)
  • Abweichungen nur bei Geburtsdatum (z.B. HISinOne „2002-01-03“, BundID „2001-03-01“)
  • Alle anderen Kriterien müssen jeweils überseinstimmen, wobei wir nicht wissen, ob z.B. Albert versus Albèrt als Abweichung gilt oder nicht.

Das auf Bundesebene gewählte Verfahren ist mit der individuellen Verschlüsselung der Daten aus unserer Sicht relativ sicher, allerdings ist für die Hochschulen nur eine einmalige Datenlieferung ohne spätere Korrekturmöglichkeit vorgesehen. D.h. wir haben nur einen Versuch um möglichst gute Daten zu liefern, die dann im späteren Verfahren „hinreichend“ zur BundID der Studierenden passen sollten. Aus diesem Grund hat sich die Universität Freiburg entschieden eine Informationsphase vorzuschalten, um den Studierenden die Möglichkeit zu geben:

  • Die eigenen Daten in HISinOne ohne BundID zu kontrollieren und ggf. vom Service Center Studium vor der Datenlieferung der UFR korrigieren zu lassen
  • Die eigenen Daten in HISinOne mit den Daten aus einem bereits vorhandenen BundID-Konto zu vergleichen und ggf. vom Service Center Studium vor der Datenlieferung der UFR korrigieren zu lassen

Nach der Datenlieferung (Freigabephase und Beantragungsphase) können fehlerhafte Daten weiterhin in HISinOne korrigiert werden. Eine Korrektur auf der zentralen Plattform zur Beantragung ist aber im bundesweiten Verfahren nicht vorgesehen. Sofern die Daten der BundID mit hohem Vertrauensniveau (Online-Ausweis-Funktion, Europäischen eID oder persönliches ELSTERZertifikat) nicht hinreichend mit den gelieferten Daten übereinstimmen (oder kein Online-Ausweis und Alternativen zur Verfügung stehen), besteht für die Studierenden noch die Möglichkeit der Beantragung über eine BundID mit niedrigem Vertrauensniveau (Benutzername/Passwort) + Zugangscode + PIN. Wir wissen derzeit nicht, ob bei der Alternative „Zugangscode + PIN“ auch „Vornamen, Nachname, Geburtsdatum“ mit geprüft werden. Deshalb bietet die UFR als Service auch folgende Möglichkeit:

  • Anzeige der von der Universität gelieferten Stammdaten (Vornamen, Nachname, Geburtsdatum) in dem Portlet in HISinOne das in schon in der Informationsphase genutzt wurde, damit die Studierenden ggf. die Daten in ihrem BundID-Konto an die gelieferten Daten anpassen können, um eine „hinreichende“ Überstimmung zu erreichen.

Daten, die die Universität über die zuständige Stelle des Landes für die zentrale Plattform liefern soll

Für jede Berechtigte Person soll die UFR einen Datensatz mit folgenden Inhalten liefern:

  • ID der Ausbildungsstätte (1240)
  • Name der Ausbildungsstätte (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg)
  • Kürzel des Bundeslandes der Ausbildungsstätte (BW)
  • Verschlüsselte Daten der berechtigten Person (Vornamen, Nachname, Geburtsdatum), individuell verschlüsselt mit dem Zugangscode der Person
  • Hashwert des Zugangscodes
  • PIN (verschlüsselt)

Indirekt wird mit diesem Datensatz die Information übertragen, dass die Person zum Kreis der berechtigten Personen gehört und am 01.12.2022 an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg immatrikuliert war (anderenfalls dürfte die Universität für die Person keinen Datensatz liefern). So lange die Person selbst die übertragenen Daten nicht mit ihrem persönlichen Zugangscode auf der zentralen Antragsplattform entschlüsselt, sind die personenbezogenen Daten auf dem Transportweg und auf der zentralen Antragsplattform für niemanden zugänglich.

Daten, die die Universität speichert, wenn das freiwillige Zusatzangebot zum Datenvergleich genutzt wird

  • BundID bpk2: spezifisches Kennzeichen für die Person im Campus-Managment-System HISinOne der Universität Freiburg, damit das System die Person bei jeder Anmeldung über die BundID wiedererkennen kann. Der eindeutige Benutzername ihrer BundID wird an der Schnittstelle nicht zu HISinOne übertragen.
  • BundID-Postfach-Referenz: könnte in HISinOne genutzt werden, um z.B. im Rahmen der Studienplatzzulassung Bescheide in das BundID-Konto einzustellen. Die Postfach-Referenz wird gespeichert, aber die Funktionalität wird derzeit an der Universität Freiburg nicht genutzt. Bescheide werden für die Betroffenen direkt in HISinOne zum Herunterladen bereitgestellt.

Weitergehende Informationen zur BundID und HISinOne: Personen-/Kontaktdaten: BundID
Technische Informationen zur BundID und HISinOne: Technische Hintergrundinformationen: BundID


QR-Code
QR-Code Technische Informationen zur Umsetzung EPPSG (Studierenden-Energiepreispauschalengesetz) an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (erstellt für aktuelle Seite)