Sperrung des Zertifikats
Sollte es irgendwann notwendig sein, Ihr Zertifikats zu sperren, benötigen Sie die PIN, die Sie bei der Beantragung des Zertifikats festgelegt haben.
In der PDF-Datei „Informationen für Zertifikatinhaber in der DFN-PKI“ wird die Verpflichtung zur Sperrung wie folgt erklärt:
Als Zertifikatinhaber sind Sie unter den folgenden Bedingungen verpflichtet, Ihr Zertifikat sperren zu lassen:
- Das Zertifikat enthält Angaben, die nicht mehr gültig sind, beispielsweise nach einer Namensänderung.
- Der private Schlüssel oder das dazugehörige Passwort/PIN wurde verloren, gestohlen, offen gelegt oder anderweitig kompromittiert bzw. missbraucht.
- Sie sind nicht mehr berechtigt, das Zertifikat zu nutzen.
Für Sperrungen nutzen Sie bitte die Web-Schnittstelle, unter der Sie auch den Zertifikatantrag gestellt haben, oder wenden Sie sich an den Teilnehmerservice Ihrer Einrichtung. Zusätzliche Kontaktinformationen sind unter https://www.pki.dfn.de/policies/informationen veröffentlicht.
Ein Zertifikat kann auch durch andere Personen außer Ihnen gesperrt werden, z. B. durch den Teilnehmerservice Ihrer Einrichtung oder die DFN-PCA.
Wurde Ihr Zertifikat gesperrt, so dürfen Sie dieses nicht weiter für Zwecke der Authentifizierung und Signatur verwenden. Die Verwendung zur Entschlüsselung von bereits verschlüsselten Daten ist hiervon nicht betroffen.