Steuerkennzeichen

Die Steuerkennzeichen liefern einen Hinweise auf den zu Grunde gelegten Umsatzsteuersatz. Die Steuerkennzeichen werden für die umsatzsteuerlichen und ertragssteuerlichen Meldungen gegenüber dem Finanzamt benötigt. In SAP ist bei jeder Buchung die Angabe eines Steuerkennzeichens erforderlich (Ausnahmen: Buchungen auf Verwahr- und Vorschusskonten sowie auf Sachkonten für die Personalkosten.)

Steuerkennzeichen für die Einnahmen der Universität (debitorisch):

Stkz.USt-SatzBeschreibung
A0 0% Steuerbefreite Umsätze ohne Vorsteuerabzug (Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 28 UStG).
A1 19% Steuerpflichtige Umsätze zum Steuersatz 19%
A2 7% Steuerpflichtige Umsätze zum Steuersatz 7%
A3 0% Umsatzsteuerlich nicht relevante Einnahme, da die Universität im Gegenzug keine Leistung schuldet (bspw. Spende, echter Zuschuss, Schadenersatz).
A4 Anderer Steuersatz Steuerpflichtige Umsätze zu anderen Steuersätzen (relevant bei Änderungen der Steuersätze durch Gesetzgeber)
A5 0% Nicht in Deutschland steuerbare sonstige Leistungen nach § 18b S. 1 Nr. 2 UStG(Leistungsort in anderem EU-Mitgliedstaat nach § 3a Abs. 2 UStG)
A6 0% Steuerbefreite innergemeinschaftliche Lieferung eines Gegenstandes in einen anderen EU-Mitgliedstaat, an Abnehmer der eine USt-IdNr. hat (steuerfreier Umsatz mit Vorsteuerabzug nach § 4 Nr. 1 b) UStG)
A7 0% Weitere steuerbefreite Umsätze mit Vorsteuerabzug nach § 4 Nr. 2 bis Nr. 7 UStG (insbesondere für sog. Ausfuhrlieferungen in Drittlandsgebiet)
A8 0% Übrige nicht in Deutschland steuerbare Umsätze, da Leistungsort nicht in Deutschland
A9 7% oder 19% In Rechnungen unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge nach § 14c UStG
Hinweis: Einnahmen auf steuerlich nicht relevanten Projekten sollten immer mit A3 gebucht sein.

Steuerkennzeichen für die Ausgaben der Universität, d.h. Einkauf von Waren oder sonstigen Leistungen (kreditorisch):

Stkz. USt-Satz Beschreibung
H0 0% Steuerfreie Lieferung eines Gegenstands aus anderem EU-Mitgliedstaat, wobei „< 22 Euro pro Einzellieferung“ (bei Kauf über steuerlich nicht relevante Kontierung)
H1 19% Steuerpflichtige Lieferung eines Gegenstands aus anderem EU-Mitgliedstaat mit 19% (bei Kauf über steuerlich nicht relevante Kontierung)
H2 7% Steuerpflichtige Lieferung eines Gegenstands aus anderem EU-Mitgliedstaat mit 7% (bei Kauf über steuerlich nicht relevante Kontierung)
E0 0% Steuerfreie Lieferung eines Gegenstands aus anderem EU-Mitgliedstaat, wobei „< 22 Euro pro Einzellieferung“ (bei Kauf über steuerlich relevante Kontierung)
E1 19% Steuerpflichtige Lieferung eines Gegenstands aus anderem EU-Mitgliedstaat mit 19% (bei Kauf über steuerlich relevante Kontierung mit numerisch „1*“)
E2 7% Steuerpflichtige Lieferung eines Gegenstands aus anderem EU-Mitgliedstaat mit 7% (bei Kauf über steuerlich relevante Kontierung mit numerisch „1*“)
U1 19% Entstandener Einfuhrumsatzsteuerbetrag bei Einfuhr eines Gegenstandes aus dem Drittlandsgebiet, 19%, (bei Kauf über steuerlich nicht relevante Kontierung)
U2 7% Entstandener Einfuhrumsatzsteuerbetrag bei Einfuhr eines Gegenstandes aus dem Drittlandsgebiet, 7%, (bei Kauf über steuerlich nicht relevante Kontierung)
U3 19% Entstandener Einfuhrumsatzsteuerbetrag bei Einfuhr eines Gegenstandes aus dem Drittlandsgebiet, 19%, (Kauf über steuerlich relevante Kontierung mit numerisch „1*“)
U4 7% Entstandener Einfuhrumsatzsteuerbetrag bei Einfuhr eines Gegenstandes aus dem Drittlandsgebiet, 7%, (Kauf über steuerlich relevante Kontierung mit numerisch „1*“)
SA 19% Sonstige Leistung durch einen in anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmer (§ 13b Abs. 1 UStG) bei Kauf über steuerlich relevante Kontierung mit numerisch „1*“.
SB 19% Sonstige Leistung durch einen in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässigen Unternehmer (§ 13b Abs. 1 UStG) bei Kauf über steuerlich nicht relevante Kontierung.
SE 19% Andere sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 5 a) UStG) bei Kauf über steuerlich relevante Kontierung mit numerisch „1*“.
SF 19% Andere sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (§ 13b Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 5 a) UStG) bei Kauf über steuerlich nicht relevante Kontierung.
SI 19% Andere Leistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers nach § 13b Abs. 2 Nr. 4, Nr. 5 b) und Nr. 6 bis 9 UStG) bei Kauf über steuerlich relevante Kontierung mit numerisch „1*“. Bspw. Lieferung bestimmter Edelmetalle von inländischen Unternehmern.
SJ 19% Andere Leistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers nach § 13b Abs. 2 Nr. 4, Nr. 5 b) und Nr. 6 bis 9 UStG) bei Kauf über steuerlich nicht relevante Kontierung. Bspw. Lieferung bestimmter Edelmetalle von inländischen Unternehmern.
N1 19% Wareneingang / Bezug einer sonstigen Leistung aus dem Inland durch steuerlich nicht relevante Kontierung, 19%.
N2 7% Wareneingang / Bezug einer sonstigen Leistung aus dem Inland durch steuerlich nicht relevante Kontierung, 7%.
00 0% Kein Steuerausweis in Rechnung, da nicht umsatzsteuerlich relevant.Bspw. Versicherungsbeiträge, echte Mitgliedsbeiträge, Leistungseinkauf bei Kleinunternehmer.
V1 19% Wareneingang / Bezug einer sonstigen Leistung aus dem Inland durch steuerlich relevante Kontierung mit numerisch „1*“, 19%, mit ordnungsgemäßer Rechnung nach §§ 14, 14a UStG.
V2 7% Wareneingang / Bezug einer sonstigen Leistung aus dem Inland durch steuerlich relevante Kontierung mit numerisch „1*“, 7%, mit ordnungsgemäßer Rechnung nach §§ 14, 14a UStG.
V4 Anderer Steuersatz Wareneingang / Bezug einer sonstigen Leistung aus dem Inland zu anderen Umsatzsteuersätzen durch steuerlich relevante Kontierung mit numerisch „1*“ (relevant bei Änderungen der Steuersätze durch Gesetzgeber)
V5 19% Berichtigung Vorsteuerabzug § 15a UStG, 19%
V6 7% Berichtigung Vorsteuerabzug § 15a UStG, 7%
ZA Ausgangssteuer 0% (Nicht verwenden)
ZV Vorsteuer 0% (Nicht verwenden)

Nach aktuellem Stand gilt: Steuerlich nicht relevante Kontierung = entweder Kostenstelle mit Fonds oder Projekte mit numerisch „2*“ und Zuordnung zu Geschäftsbereich 1000. Steuerlich relevante Kontierung = Projekte mit numerisch „1*“ (in Einzelfällen auch „2*“) und Zuordnung zu einem Geschäftsbereich von 1001 bis 1016.

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